Richtlinien für die Domainvergabe

Für die Vergabe von Domainnamen sind die Bestimmungen und Richtlinien der entsprechenden Vergabeorganisationen (Registries) maßgebend. Die iWelt AG (kurz: iWelt) tritt lediglich als Vermittler auf. Die iWelt übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass die vom Kunden beantragten Domainnamen zugeteilt werden, frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Soweit es den Vergaberichtlinien der entsprechenden Registry nicht widerspricht, gelten die nachfolgenden Regelungen. Sollte es im Einzelfall zu einem Widerspruch zu den Vergabestimmungen der entsprechenden Registry kommen, so ist die Regelung anzuwenden, die dem Sinn nach am ehesten mit den Vergabebestimmungen in Einklang zu bringen ist. Die übrigen Regelungen behalten in einem solchen Fall weiterhin ihre Gültigkeit.


(1) Der Vertrag zur Nutzung eines Domainnamens kommt immer zwischen der entsprechenden Registry und dem zukünftigen Domaininhaber zustande. Die iWelt handelt nur in Vertretung des Domaininhabers und erhält keinerlei Rechte an der Domain. Es ist ihm daher untersagt, eigenmächtig Änderungen an der Registrierung vorzunehmen.

(2) Durch die Registrierung einer Domain oder einem Providerwechsel zur iWelt kommt ein Vertrag zwischen der iWelt und dem Kunden bezüglich der Bereitstellung der Domain zustande. Durch die Erbringung des Nameserverdiensts für eine Domain kommt ein Vertrag genau über diese Dienstleistung zustande.

(3) Die iWelt benötigt für jeden Antrag bezüglich einer Domain eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers.

(4) Der Kunde hat vor der Antragsstellung von den Personen, die im Antrag als Inhaber oder Kontaktperson genannt werden, die Erlaubnis der Eintragung ihrer im Antrag genannten persönlichen Daten in alle für die Registrierung notwendigen Datenbanken, sowie für deren Veröffentlichung, einzuholen.

(5) Alle für die Registrierung notwendigen Unterlagen, ebenso wie jeglicher Schriftverkehr im Zusammenhang mit der entsprechenden Domain, sind vom Kunden mindestens zwei Jahre über die Dauer des Bezugs der entsprechenden Dienstleistung über die iWelt hinaus aufzubewahren.

(6) Solange die iWelt als Kontakt für eine Domain eingetragen ist oder dafür Nameserver stellt, sind Änderungen ausschließlich über die iWelt vorzunehmen. Für Änderungen, die der Kunde nicht über die iWelt beantragt, übernimmt die iWelt keine Gewährleistung. Finanzielle Nachteile, die hieraus entstehen, hat der Kunde selber zu tragen. Darüber hinaus behält sich die iWelt in diesen Fällen vor, dem Kunden zusätzliche administrative Kosten in Rechnung zu stellen.

(7) Die iWelt verlangt bei einem Wechsel der Domain zu einem anderen Provider die schriftliche Einverständniserklärung des Domaininhabers. Eine solche Erklärung ist auch dann abzugeben, wenn die Domain lediglich von einem Kunden von iWelt zu einem anderen iWelt-Kunden wechselt. Der Providerwechsel ist in der Regel immer über den neuen Provider zu beantragen.

(8) Nach Ablauf des Vertrages über die Bereitstellung einer Domain gibt die iWelt, falls keine Verlängerung stattfindet, sofern möglich, die Domain an die entsprechende Registry zurück. Ist eine solche Rückgabe nicht möglich, so ist die iWelt zu der Löschung und Einstellung jeglichen Services bezüglich der Domain berechtigt. Die bei Rückgabe/Schließung anfallenden Kosten werden dem Kunden weiterbelastet.

(9) Der Antragsteller ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich. Evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben. Hierbei gelten die Richtlinien der ICANN über die Lösung von Streitigkeiten um Domänennamen. Der Kunde stellt die iWelt und alle anderen an der Registrierung beteiligten Personen frei von Ansprüchen Dritter, sowie von allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen.

Der Kunde stellt die iWelt und alle anderen an der Registrierung beteiligten Personen frei von Ansprüchen Dritter, sowie von allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen. Für Domainnamen unter den TLDs .com und .net (Verisign) und .mobi gelten gesonderte Bedingungen.

(10) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die rechtsunwirksame Bestimmung ist zu ersetzen, die dem Sinn nach der unwirksam gewordenen Bestimmung am ehesten entspricht.

Stand: Juli 2010


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