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Änderung des Widerrufsrechts im Online-Handel

08.09.2011

Seit dem 4.8.2011 gelten neue gesetzliche Regelungen zum Widerrufsrecht, die auch Betreiber von Online-Shops zu beachten haben. Bis spätestens zum 4.11.2011 müssen die neuen Vorgaben umgesetzt sein.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. September 2009, in dem die bislang geltenden deutschen Wertersatzvorschriften als nicht vereinbar mit dem Europäischen Recht eingestuft worden waren.

Die Änderungen betreffen § 312e und § 357 Abs. 3 BGB, in denen die Formulierung des Wertersatz an das Europäische Recht angepasst wurde. Die vom Gesetzgeber nunmehr vorgegebene Muster-Widerrufsbelehrung muss allerdings jeder Betreiber eines Online-Shops an die jeweils angebotenen Waren und Dienstleistungen anpassen.

Daher empfiehlt die iWelt AG den Betreibern von Online-Shops, sich rechtzeitig zu informieren und die gesetzliche geforderten  Änderungen vorzunehmen. Die iWelt AG möchte nur auf die neue Rechtslage hinweisen und darf keine Rechtsberatung leisten. Daher bitten wir Betreiber von Online-Shops, sich im Zweifelsfall mit ihrem Rechtsbeistand in Verbindung zu setzen.

Einen allgemeinen Überblick zur Gesetzesänderung finden Sie hier: iwe.lt/r9PKr2