Domaincheck

äöü Domains (IDN-Domains mit Umlauten)

Seit 1. März 2004 ist für einige Topleveldomains die Registrierung von sog. IDNs (Internationalized Domain-Names oder auch Extended Domains) möglich. Bei diesen "neuen" Domainnamen wird die Verwendung von Sonderzeichen und Umlauten innerhalb des Domainnamen möglich. Damit sind jetzt Domains, wie z.B. "möbel-müller.de" oder "schäferstündchen.ch" möglich.

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Weitere Informationen:

Damit IDN-Domains in Anwendungen genutzt werden können, muss i.d.R. ein entsprechendes Plugin vorhanden sein. Mit Hilfe dieser Plugins werden IDN-Domains in ACE-Sequenzen umgewandelt, die dann vom DNS aufgelöst werden können. Wenn nun das Plugin, und damit die Konvertierung in ACESequenzen fehlt, wird die IDN-Domain als 8-Bit-DNS-Anfrage an den Nameserver weitergeleitet.

Dem Technischen Beirat stellt sich nun die Frage, wie DENIC mit solchen Requests verfahren sollte. Ausgehend von der Tatsache, dass mit IDNA ein Protokoll für Applikationen geschaffen wurde, schlägt der Technische Beirat vor, dass eine direkte 8-Bit-DNS-Anfrage nicht aufgelöst werden sollte.

In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass einige Browser, wie z.B. Netscape, Opera und Mozilla, in ihren aktuellen Versionen schon IDN-Plugins beinhalten. (Quelle: Denic e.G.)