Neues EuGH-Urteil wirft Fragen bei Onlinehändlern auf

EuGH Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, dass Kunden bei Reklamationen schwerer oder sperriger Waren entlasten soll. So müsse sich im Falle von Mängeln an der Ware unter Umständen nicht der Kunde, sondern vielmehr der Händler um den Abtransport der Bestellung kümmern. Geklagt hatte in diesem Zusammenhang ein Kunde, der ein Partyzelt reklamieren wollte und sich weigerte für den Rücktransport des 5 x 6 Meter großen Exemplars zu sorgen. Die Luxemburger Richter urteilten im konkreten Fall zu Gunsten des Kunden, es sei ihm nicht zuzumuten, den Rücktransport zu veranlassen. „Neues EuGH-Urteil wirft Fragen bei Onlinehändlern auf“ weiterlesen