Änderungen bei der DENIC Domainabfrage und was dies für Unternehmen bedeutet

DENIC Domainabfrage Änderungen

Die DENIC passt ihre Domainabfrage an neue gesetzliche Vorgaben an. Diese Anpassungen betreffen vor allem die Transparenz von Domaininformationen. Für Unternehmen und alle, die professionell mit Domains arbeiten, bietet die Neuerung mehr Klarheit und zusätzliche Daten, während der Schutz privater Nutzer weiterhin gewährleistet bleibt.

Warum sich die DENIC Domainabfrage ändert

Die Anpassung erfolgt aufgrund der europäischen NIS-2-Vorgaben zur Verbesserung der Sicherheit von Informationssystemen. Die neuen Regeln sollen mehr Transparenz schaffen und gleichzeitig den Datenschutz privater Personen schützen.Wichtige Ziele der Änderungen:

  • Stärkung der digitalen Sicherheit
  • Klare und verlässliche Informationen zu Domaininhabern
  • Einheitliche Umsetzung europäischer Vorgaben

Was sich für Unternehmen und Organisationen ändert

Juristische Personen sind künftig transparenter sichtbar. Wer eine Domain auf ein Unternehmen oder eine Organisation registriert hat, muss damit rechnen, dass bestimmte Daten öffentlich einsehbar sind.

Öffentlich sichtbar werden:

  • Name des Unternehmens oder der Organisation
  • Geschäftsadresse
  • E Mail Adresse
  • Telefonnummer
  • Registrierungsdatum der Domain
  • Name des zuständigen Registrars

Diese Informationen erscheinen direkt in der Domainabfrage der DENIC.

Was gleich bleibt für private Domaininhaber

Für Domains, die natürlichen Personen gehören, bleiben die bisherigen Datenschutzregeln bestehen. Die personenbezogenen Daten privater Domaininhaber werden weiterhin nicht angezeigt.

Sichtbar bleiben lediglich:

  • Registrierungsdatum
  • Registrar

Private Inhaberdaten sind nur im Rahmen von klar definierten Ausnahmefällen abrufbar und ausschließlich über ein Antragsverfahren.

Ausnahmen für berechtigte Anfragen

Bestimmte Interessengruppen erhalten weiterhin Zugang zu erweiterten Informationen, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Markenrechtsinhaber
  • Insolvenzverwalter
  • Behörden

Der Zugriff erfolgt nicht über die öffentliche Abfrage, sondern über ein formales Prüfverfahren.

Zugriff auf eigene Domaininformationen

Domaininhaber können ihre bei der DENIC hinterlegten Daten weiterhin selbst überprüfen. Zu diesem Zweck stellt die DENIC auf ihrer Website ein eigenes Domainabfragetool zur Verfügung: https://webwhois.denic.de/ Die Identifikation erfolgt über die registrierte E-Mail Adresse oder die Postleitzahl des Inhabers.