Das Geschäftsgeheimnisgesetz – E-Mail-Verschlüsselung und gesetzeskonforme Archivierung

Ende März 2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (kurz: GeschGehG) verabschiedet. Doch was beinhaltet dieses Gesetz und welche Auswirkungen hat es auf die Unternehmen?

Das GeschGehG soll die Rechte des Unternehmens vor unbefugtem Erwerb von Informationen durch Dritte schützen. Damit grenzt es sich ganz klar von der DSGVO ab, da hier die Rechte von datenverarbeitenden Nutzern im Mittelpunkt stehen.

Haben Firmen jedoch bei der Inkraftsetzung der DSGVO auf organisatorischer, technischer und rechtlicher Ebene ihre Strukturen erfolgreich umgestellt, erfolgt die Anpassung an das GeschGehG schneller und einfacher.

Bisher hat es genügt, wenn Unternehmen für den rechtlichen Schutz von Geheimnissen in Deutschland, dieses nach außen in geeigneter Form dokumentiert haben. Dies ist jedoch nicht mehr ausreichend, vielmehr müssen Unternehmen konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Schutz vor Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten. Dabei gilt: Je wichtiger eine Information für das Unternehmen ist, desto strenger sind die Maßnahmen an die Geheimhaltung. Dabei bietet es sich an, die geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu identifizieren und in einem weiteren Schritt zu kategorisieren:

  1. Schlüsselinformationen
  2. Strategisch besonders wichtige Informationen
  3. Sonstige wettbewerbsrelevante Informationen

Doch wie sehen Maßnahmen aus, die diese Informationen schützen?

Beispiel: E-Mail-Verschlüsselung

Zu den technischen Maßnahmen zählt die Verschlüsselung von Datenträgern und der Kommunikation, wie beispielsweise dem E-Mail-Verkehr.

Zwar zwingt das GeschGehG Unternehmen nicht eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Kommunikation durch E-Mails zu verwenden, verzichten sie jedoch darauf und es kommt zum Datenklau, kann sich das betroffene Unternehmen nicht auf den Schutz des GeschGehG berufen.

Unbedingt erforderlich ist deshalb, eine verlässliche Lösung für den Austausch von sensiblen Informationen per E-Mail einzusetzen. Wir beraten Sie gerne!

Beispiel: E-Mail-Archivierung

Die rechtlichen Anforderungen des GeschGehG müssen auch bei der E-Mail-Archivierung erfüllt werden. Doch die Archivierung muss nicht nur rechtskonform sein, sondern sollte auch Ihren E-Mail-Verkehr zeit- und ressourceneffizient organisieren. Eine effiziente E-Mail-Archivierung schützt Sie vor E-Mail-Datenverlust und gewährt eine Manipulationssicherheit. Auch hier beraten wir Sie gerne!

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Quelle: t3N