[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/www.iwelt.de\/e-mail-archivierung\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.iwelt.de\/e-mail-archivierung\/","headline":"Rechtssichere E-Mail-Archivierung f\u00fcr Ihr Unternehmen","name":"Rechtssichere E-Mail-Archivierung f\u00fcr Ihr Unternehmen","description":"Ihr Postfach ist \u00fcberf\u00fcllt und Sie haben den Wunsch, Ihr Postfach aufzur\u00e4umen? Oder aber Sie haben versehentlich E-Mails gel\u00f6scht und finden diese nicht mehr? Wohin mit den Mails? 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Oder aber Sie haben versehentlich E-Mails gel\u00f6scht und finden diese nicht mehr?Wohin mit den Mails? Welche darf ich l\u00f6schen? Was muss ich aufbewahren? Und sollte ich Quellen aus dem Internet vertrauen?Im Internet existieren viele falsche E-Mail Archivierungs-Mythen. Wir kl\u00e4ren Sie gerne \u00fcber drei bekannte Irrt\u00fcmer auf:\u201eF\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung sind lediglich die Rechnungen aufzubewahren.\u201cNein, das ist falsch! Die Aufbewahrung von Rechnungen allein reicht nicht aus. Alle gesch\u00e4ftsrelevanten E-Mails m\u00fcssen gesichert werden, um diese im Falle einer Pr\u00fcfung vorweisen zu k\u00f6nnen.\u201eEin Backup schlie\u00dft die E-Mail-Archivierung ein.\u201cNein, auch das ist falsch. Backups werden klassischerweise nur einmal am Tag durchgef\u00fchrt. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in der Zeit vor dem Backup E-Mails l\u00f6scht, sind diese f\u00fcr immer verloren.\u201eE-Mail-Archivierung und die Regelungen der DSGVO passen nicht zusammen.\u201cZugegebenerma\u00dfen kann es durchaus passieren, dass ein Unternehmen die Pers\u00f6nlichkeitsrechte einer Person &#8211; im Zuge der Aufbewahrung von bspw. Bewerbungen &#8211; verletzt aber hierf\u00fcr gibt es Mittel und Wege, dies zu umgehen. E-Mails solcher Art m\u00fcssen gesondert behandelt werden. \u00dcber die tempor\u00e4re Aufbewahrung sollten die Bewerberinnen und Bewerber stets informiert werden. Das Gedankengut der DSGVO und der E-Mail Archivierung k\u00f6nnen auf diese Weise in Einklang gebracht werden.&nbsp;Seit der Gesetzes\u00e4nderung am 01.01.2015 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre E-Mails zu archivieren. Nachlesen k\u00f6nnen Sie dies online sowohl in der Abgabeordnung (AO) \u00a7 147 sowie im Handelsgesetzbuch (HGB) \u00a7 257.Zu den aufbewahrungspflichtigen E-Mails geh\u00f6ren z.B.:Rechnungen und ZahlungsbelegeVertr\u00e4geAuftr\u00e4ge und Auftragsbest\u00e4tigungenReklamationsschreibenweitere buchhalterisch relevante Unterlagen&nbsp;Laut dem HGB muss die Aufbewahrungsdauer der E-Mails sechs Jahre betragen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem die Mail gesendet oder empfangen wurde. E-Mails, die Rechnungen, Buchungsbelege oder andere Organisationsunterlagen beinhalten, m\u00fcssen insgesamt zehn Jahre archiviert werden.Es stehen spezielle Programme f\u00fcr die E-Mail-Archivierung zur Verf\u00fcgung, um Unternehmen vor einem gro\u00dfen Zeitaufwand zu bewahren. \u00a0Unsere E-Mail-Archivierungsl\u00f6sung iStore.email stellt Ihnen genau das Richtige bereit: die zeit- und ressourceneffiziente Organisierung Ihres E-Mail-Verkehrs.Wir bieten Ihnen die passenden Pakete f\u00fcr Ihr Unternehmen an:iStore.email SiStore.email MiStore.email LiStore.email XLSo funktioniert\u00b4s: Die Archivierungsl\u00f6sung leitet alle E-Mails im Posteingang und -ausgang in ein Journaling-Postfach, welches regelm\u00e4\u00dfig von unserem System per POP3 abgerufen wird.Ben\u00f6tigen Sie mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne.Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und genie\u00dfen Sie die Vorteile:Schutz vor E-Mail-DatenverlustManipulationssicherheitSchutz vor \u00dcberlastung Ihrer E-Mail-ServerErf\u00fcllung rechtlicher Anforderungenund vieles mehr."},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Rechtssichere E-Mail-Archivierung f\u00fcr Ihr Unternehmen","item":"https:\/\/www.iwelt.de\/e-mail-archivierung\/#breadcrumbitem"}]}]