Neue Informationspflichten für Online-Händler

Onlineshop-Betreiber in der EU müssen neue Informationspflichten beachten. Jedoch existiert die Plattform zur Online-Streitbeilegung, auf die Verbraucher hingewiesen werden müssen, aktuell noch gar nicht.

Online-Streitbeilegungsplattform auf EU-Ebene

Seit dem 9. Januar 2016 gilt eine Verordnung, die auf die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene abzielt. Die OS-Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Online-Händler müssen auf Ihrer Website auf die Online-Streitbeilegungsplattform verlinken, die es allerdings noch nicht gibt.

 

Beabsichtigte Funktionsweise der Plattform (Grafik: EU).

 

Was ist zu beachten?

Basis der neuen Informationspflichten im E-Commerce ist die ODR-Verordnung, die am 9. Januar 2016 in Kraft getreten ist und für Online-Händler vor allem einen entscheidenden Absatz enthält: „In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform zur Verfügung.“ Darüber hinaus muss eine E-Mail-Adresse des Shop-Betreibers, die im Falle einer Streitigkeit verwendet werden soll, gemeinsam mit dem Link „gebündelt“ veröffentlicht werden. Außerdem müssen die Informationen „für den Verbraucher leicht zugänglich sein“.

Wie können Online-Händler die Pflicht erfüllen?

Zwar ist der Link zum ODR-Angebot bereits bekannt, die Plattform wird aber nach Aussagen der EU erst Mitte Februar genutzt werden können. Die Pflicht zum Verlinken besteht allerdings trotzdem schon.