Neue Regeln beim Bezahlvorgang für Online-Shops

Seit November 2015 gelten neue Regeln für die Sicherheit beim Bezahlvorgang in Onlineshops. Durch doppelte Identifizierung der Käufer soll Betrug verhindert werden. Was Online-Händler zukünftig beachten müssen, lesen Sie im Folgenden.

 

Warum neue Regeln zur Sicherheit im eCommerce?

Initiator der neuen Regeln ist die Europäische Bankenaufsicht. Ziel ist es, den Onlinehandel noch sicherer zu machen. Es wurde eine Richtlinie erlassen, die in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) umgesetzt wird. Stichtag war der 5. November 2015.

Was ändert sich?

Bei der Bezahlung in einem Onlineshop reicht es künftig nicht mehr, wenn die Identität des Käufers nur einfach geprüft wird. Die neu geforderte Zwei-Faktor-Prüfung kann zum Beispiel aus einem Passwort und einer zusätzlichen TAN-Nummer bestehen, die ans Smartphone gesendet wird. Seitens der Onlinehändler besteht die Befürchtung, dass die Zahl der Kaufabbrüche dadurch steigen könnte, da der Bezahlprozess komplizierter und länger wird.

Ist die Zwei-Faktor-Prüfung bei allen Online-Käufen notwendig?

Die neue Regelung greift erst bei einer Summe von 30 Euro. Außerdem sind relativ sichere Bezahlverfahren wie zum Beispiel Paypal ausgenommen.

Was müssen Onlineshop-Betreiber beachten?

Betreiber von Onlineshops tragen für die Umsetzung der neuen Regelung die Verantwortung. Ohne die Unterstützung der Zahlungsdienstleister ist dies allerdings nicht möglich. Ob und wann die Zwei-Faktor-Authentifizierung in einem Shop erforderlich ist, sollten Onlineshop-Betreiber deshalb mit ihren Zahlungsdienstleistern klären. Zunächst sind konkrete Strafen der Bafin nicht wahrscheinlich.