Neues Jahr, neue Regelungen für Shop-Betreiber

Neues EuGH Urteil wirft Fragen bei Onlinehändlern auf

Pünktlich zum Jahresbeginn treten wieder einige neue Gesetzesgrundlagen und Verordnungen in Kraft, auf die wir Sie hier im Überblick aufmerksam machen möchten. Die Geoblocking-Verordnung der Europäischen Union, die bereits in der Vergangenheit häufig Thema war und im Februar 2018 beschlossen wurde, ist ab sofort gültig. Die Europäische Union möchte damit neben physischen Landesgrenzen auch digitale Grenzen zwischen ihren Mitgliedsstaaten abbauen.

Die Regelung ist für alle Shop-Betreiber relevant, die ihre Waren auch ins EU-Ausland verkaufen. Grundsätzlich müssen ab sofort allen EU-Verbrauchern zu gleichen Konditionen Waren und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft zum Beispiel automatische Umleitungen abhängig vom Herkunftsland. Darüber hinaus sind Onlinehändler dazu verpflichtet, allen Kunden aus EU Mitgliedsstaaten die gleichen Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen. Alle Neuerungen können Sie hier nachlesen.

Des Weiteren tritt am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Betroffen sind hier die sogenannten „Erstinverkehrbringer“ (= im Gesetz definiert als „Hersteller“) von Verpackungen, also auch Shop-Betreiber, die Waren an ihre Kunden verschicken. Grundgedanke der Verordnung ist, dass diejenigen, die verpackte Waren für private Endverbraucher erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, sich an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen sollen, um damit für die künftigen Entsorgungskosten aufzukommen. Ob Sie von den neuen Regelungen betroffen sind und sich ab Januar bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren müssen, können Sie dort nachlesen.

Zudem endet zum Jahreswechsel auch die Übergangsfrist für das Elektrogesetz. Dieses Gesetz betrifft Verkäufer von Elektrogeräten: Der Anwendungsbereich der Registrierungspflicht für Elektro- und Elektronikgeräte wurde erweitert, alle Geräte, die nicht zu den Ausnahmen zählen, müssen bei der Stiftung EAR vom Hersteller entsprechend registriert werden. Details zu den Änderungen gibt es hier.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zudem Ende November eine neue Guideline zum Thema „Einkaufen im Internet“ für Verbraucher veröffentlicht. Das BSI beschreibt dort ausführlich, auf was Kunden beim Online-Shopping achten sollten. Thematisiert werden hier zum Beispiel die Bereiche Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen, Verschlüsselungstechniken und gespeicherte Daten. Auch Ihre Kunden werden diesen Punkten künftig mehr Aufmerksamkeit schenken. Hier geht’s zu den Tipps des BSI.