Onlinehändler und neues Gesetz zu Zahlungsmethoden

Online-Händler dürfen künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienstrichtlinie“, welches am 13. Januar 2018 in Kraft getreten ist und auf die zweite Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) der EU zurückgeht, müssen die herkömmlichen Zahlungsmethoden kostenfrei angeboten werden. Ansonsten besteht Abmahngefahr.

Die neue gesetzliche Regelung trifft auf folgende Zahlungsarten zu:

  • EC-Kartenzahlung
  • Überweisung
  • Indirekt auch der Kauf auf Rechnung
  • Kreditkarte (mit Ausnahmen)
  • Sepa-Lastschrift

Ausnahmen gibt es für Kreditkarten, die direkt von der Kreditkartengesellschaft ausgegeben werden wie American Express, Firmenkreditkarten und Karten aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes.

Paypal – ein Sonderfall

Grundsätzlich ist Paypal von der neuen gesetzlichen Regelung nicht betroffen. Jedoch hat das Unternehmen am 09. Januar 2018 eine Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen, wodurch das US-Zahlungsunternehmen Händlern die Berechnung von Gebühren verbietet. Mit einzelnen großen Unternehmen wie Lufthansa oder der Deutschen Bahn hat Paypal Sondervereinbarungen getroffen. Dadurch werden hier Gebühren zulässig. Kleineren Onlinehändlern, die nicht über solche Verträge verfügen, missfallen diese Regelungen. Zudem sehen sie eine Verzehrung des Wettbewerbs.

Grauzone für Rechnung und Factoring

Für Händler, die bei ihren Zahlungsmöglichkeiten zusätzlich mit einem Dienstleister zusammenarbeiten, um mögliche Zahlungsausfälle abzusichern, stellt die Regelung bisher noch eine Grauzone dar. Bis Klarheit herrscht, empfiehlt es sich jedoch, auf Gebühren zu verzichten.