[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/www.iwelt.de\/ueberbrueckungshilfe-iii\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.iwelt.de\/ueberbrueckungshilfe-iii\/","headline":"\u00dcberbr\u00fcckungshilfe III \u2013 Investieren Sie jetzt in die Digitalisierung","name":"\u00dcberbr\u00fcckungshilfe III \u2013 Investieren Sie jetzt in die Digitalisierung","description":"Seit dem 10. Februar 2021 kann der Antrag auf die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III gestellt werden. Erstmals gelten im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III auch Investitionen in die Digitalisierung als erstattungsf\u00e4hige Kosten. 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Februar 2021 kann der Antrag auf die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III gestellt werden. Erstmals gelten im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III auch Investitionen in die Digitalisierung als erstattungsf\u00e4hige Kosten.Update: Verl\u00e4ngerung der Antragsfrist bis Ende Oktober 2021Die Corona-bedingten Schlie\u00dfungen und Beschr\u00e4nkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verl\u00e4ngert deshalb die Fristen f\u00fcr Erstantr\u00e4ge und \u00c4nderungsantr\u00e4ge bei der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III sowie f\u00fcr Antr\u00e4ge zur Neustarthilfe bis zum 31. Oktober 2021. Damit soll den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit gegeben werden, ihre Antr\u00e4ge auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklungen stellen zu k\u00f6nnen.&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;Welche Eckdaten gelten f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III?Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III gilt f\u00fcr alle Unternehmen, die Corona bedingte Verluste verzeichnen, unabh\u00e4ngig davon, ob Sie von staatlichen Schlie\u00dfungen im Rahmen des Lockdowns betroffen sind, oder nicht. F\u00f6rderzeitraum ist vom 01. November 2020 bis zum 30. Juni 2021, der maximale F\u00f6rderbetrag betr\u00e4gt 20.000 Euro.Welche Voraussetzungen m\u00fcssen f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III erf\u00fcllt werden?Antrags- und f\u00f6rderberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. Euro, sofern sie in einem Monat des genannten F\u00f6rderzeitraums einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat des Jahres 2019 erlitten haben. Die Unternehmensgr\u00fcndung muss zudem vor dem 30. April 2020 erfolgt sein.Bei einem Umsatzr\u00fcckgang von 30-50% werden 40% der f\u00f6rderf\u00e4higen Fixkosten erstattet. Bei 50-70% R\u00fcckgang sind es 60% und bei einem R\u00fcckgang von \u00fcber 70% werden 90% der f\u00f6rderf\u00e4higen Fixkosten erstattet.Ein Beispiel: Sie bauen einen Onlineshop auf, die Gesamtkosten betragen 15.000 Euro. Im oben genannten F\u00f6rderzeitraum hatte Ihr Unternehmen einen Umsatzr\u00fcckgang von 30%. Das bedeutet, dass 40% der Gesamtkosten Ihres Online-Shops erstattet werden, also 6.000 Euro.Erstattung von Kosten durch Investitionen in die DigitalisierungBisher z\u00e4hlten zu den erstattungsf\u00e4higen Fixkosten f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe beispielsweise Mieten, Leasingraten, Zinsaufwendungen oder Stromkosten. Erstmals werden nun auch Investitionen in die Digitalisierung einmalig mit bis zu 20.000 Euro als f\u00f6rderf\u00e4hig angesehen. Darunter fallen unter anderem der Auf- und Ausbau eines Online-Shops sowie Eintrittskosten auf gro\u00dfen Plattformen und Marktpl\u00e4tzen wie Amazon.Die Antragsstellung ist seit dem 10. Februar m\u00f6glich und ist von einem \u201epr\u00fcfenden Dritten\u201c, also zum Beispiel einem Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftspr\u00fcfer zu stellen. Bis zum 31. August 2021 kann der Antrag noch gestellt werden.Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III kann auch beantragt werden, wenn man vorher andere Hilfen erhalten hatte. Die Auszahlung ist bereits ab M\u00e4rz 2021 geplant.Am Ende des Programms m\u00fcssen die erwarteten Umsatzeinbr\u00fcche mit den tats\u00e4chlichen abgeglichen werden. Bei \u00dcberf\u00f6rderung werden R\u00fcckzahlungen f\u00e4llig, bei Unterf\u00f6rderung sind aber auch Nachzahlungen an den Antragssteller m\u00f6glich.M\u00f6chten Sie in Ihre Digitalisierung investieren und Ihren Onlineshop auf- oder ausbauen? Wir beraten Sie gerne.Warnung vor Phishing-Mails: Es kursieren E-Mails mit einem falschen Antragsformular f\u00fcr eine \u201e\u00dcberbr\u00fcckungshilfe Teil 3\u201c. \u00d6ffnen Sie diese E-Mail nicht, nutzen Sie nur die Antragsformulare der Bundesregierung."},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"\u00dcberbr\u00fcckungshilfe III \u2013 Investieren Sie jetzt in die Digitalisierung","item":"https:\/\/www.iwelt.de\/ueberbrueckungshilfe-iii\/#breadcrumbitem"}]}]