Update- und Hinweispflichten: Neue Regelungen für den Onlinehandel

Update- und Hinweispflichten für den Onlinehandel

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat vergangene Woche zwei Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Damit kommen neue Update- und Hinweispflichten auf den Onlinehandel zu.

Updatepflicht für Softwareanbieter

Mit der EU-Richtlinie zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen sollen Verbraucher künftig umfangreichere Ansprüche auf Reparatur, Updates oder Rückgabe bekommen, wenn sie dafür mit Geld bezahlen oder – bei kostenfreien Produkten – für den Zugang ihre persönlichen Daten angeben.
Im Zuge dieses Gesetzesentwurfs hat die Bundesregierung eine Updatepflicht vorgeschlagen, die Softwareanbieter dazu zwingt nötige Updates für Funktionalität und Sicherheit zur Verfügung zu stellen und Verbraucher darüber informieren. Sollten Verbraucher trotz dieser Info keine Updates installieren, ist der Anbieter für Mängel nicht mehr verantwortlich.

Die Richtlinie gilt für den Kauf von Waren wie CDs, DVDs oder anderen Datenträgern über das Internet oder im Ladengeschäft. Ebenso betroffen sind Downloadangebote wie Apps, Musik, Videos, E-Books und Spiele. Dienste wie soziale Netzwerke, Online-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste sind ebenfalls inbegriffen.
Wenn ein digitales Produkt mangelhaft ist, kann der Verbraucher die Nacherfüllung des Vertrags, zum Beispiel Updates, verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Bisher sind keine klaren zeitlichen Vorgaben für die Dauer der Updatepflicht bekannt. Der IT-Branchenverband Bitkom kritisiert, dass die Sicherheit der Geräte zu erhöhen zwar ein richtiges und wichtiges Ziel sei, aber unklar ist, wie lange smarte Geräte denn vom Anbieter mit Aktualisierungen versorgt werden müssen. Lebenslange Updates würden deutliche Preissteigerungen bedeuten und günstige Produkte vom Markt verdrängen, was den Verbrauchern schaden würde.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht die EU-Richtlinie als wichtigen Baustein um Verbraucher noch stärker zu schützen.
Die Änderungen sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Informationen über Rankingfaktoren im Onlinehandel

Mit dem Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften“ kommen neue Pflichten auf Online-Marktplätze und Vergleichsdienste in Deutschland zu. Unternehmen wie Amazon, eBay oder Airbnb müssen bald die Kriterien, die über ihr Ranking entscheiden, offenlegen. Da das Ranking ausschlaggebend für Kaufentscheidung sein kann, müssen Verbraucher informiert werden, welche Parameter das Ranking beeinflussen. Auch die relative Gewichtung der wichtigsten Parameter im Vergleich zu anderen muss transparent werden.
Beim Vergleichen von Waren oder Dienstleistungen müssen die Händler Informationen zu den einbezogenen Anbietern preisgeben und auch mitteilen, ob der Anbieter ein Unternehmer oder Verbraucher ist. Wenn beispielsweise Eintrittskarten von Zweitanbietern verkauft werden, muss der Käufer über die vom Veranstalter festgelegten Originalpreise informiert werden. Auch automatisierte Preisentscheidungen müssen an Kunden kommuniziert werden.
Die Änderungen sollen ab den 28. Mai 2022 gelten.

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